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   BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03   

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https://dejure.org/2003,5654
BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2003 - 2Z BR 25/03 (https://dejure.org/2003,5654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; WEG § 14 Nr. 4; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 26; ; WEG § 29; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 2; ; WEG § 44 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von Sondereigentum durch Baumaßnahmen - Verwaltervergütung; Verwaltervertrag, Vergütung, Auftragsvergabe, Negativbeschluss, Bereicherungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Sicherheitsleistung, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Sicherheit für mögl. Schäden am Sondereigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Verwaltervertrags; Verzicht auf Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen einen Miteigentümer ; Ordnungsmäßige Verwaltung; Strittigkeit des Vorhandenseins eines Mangels ; Vereinbarung gesonderter Vergütungsansprüche des Verwalters für ...

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 11/02
  • LG Landshut - 60 T 2690/02
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Der Senat hat sich dem angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).

    Weil nämlich ein Negativbeschluss denselben Inhalt wie ein Eigentümerbeschluss hat, durch den ein Beschlussantrag, eine bestimmte Maßnahme oder Handlung nicht zu ergreifen oder vorzunehmen, angenommen wird (siehe BayObLGZ 2002, 247), besteht zu einer unterschiedlichen Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Negativbeschlüssen im Allgemeinen kein Anlass.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Ein solcher Negativbeschluss ist demnach kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335; 152, 46).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt hier nicht ausnahmsweise deshalb, weil es der Antragsteller unterlassen hätte, zugleich mit der Anfechtung einen Vornahme- oder Verpflichtungsantrag zu verbinden (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; Wenzel ZWE 2000, 382/386; Deckert ZMR 2003, 153/158).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Ein solcher Negativbeschluss ist demnach kein Nichtbeschluss (BGHZ 148, 335; 152, 46).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Dazu ist es nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH Beschluss vom 17.7.2003 V ZB 11/03 Umdruck S. 5/6).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • LG Bonn, 14.02.2003 - 8 T 193/02
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Wegen der grundsätzlich bestehenden Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer ist der Beschluss auch nicht nichtig (OLG Köln ZMR 2003, 604/605; ebenso LG Bonn ZMR 2003, 610; siehe auch Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 32; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 1998, 104).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 2Z BR 185/99
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Am 30.5.2000 (2Z BR 185/99) entschied der Senat abschließend, dass die Antragsgegner zu 1 und die damalige Hausverwalterin nicht berechtigt seien, aufgrund des Eigentümerbeschlusses vom 10.12.1996 weitere Entschädigungszahlungen an die Wohnungseigentümerin H. zu leisten.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Dies entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil damit typischerweise keine besonderen Verwalterleistungen verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf NZM 1999, 267/268 f.; Gottschalg ZWE 2002, 200/205; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 26 Rn. 124).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03
    Den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des mit dem Verwalter abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags kann ein einzelner Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung der übrigen stellen (OLG Hamm ZMR 2001, 138/140; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 43 Rn. 35).
  • KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85

    Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondereigentum;

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

  • BayObLG, 02.05.2002 - 2Z BR 27/02

    Instandssetzungspflicht der Wohnungseigentümer - Schadensersatzansprüche bei

  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    Im Übrigen haben die Antragsteller den Anfechtungsantrag mit einem Verpflichtungsantrag verbunden, was zulässig ist, aber für das Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungsantrages nicht erforderlich gewesen wäre (BayObLG, WuM 2004, 736; Bärmann-Wenzel, a.a.O.).

    Ein Beschluss, der die Prüfung und etwaige Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu Gunsten der Gemeinschaft ablehnt, ist im Allgemeinen nur dann zu billigen, wenn solche Ansprüche offenkundig nicht in Betracht kommen oder nicht durchsetzbar sind (BayObLG, WuM 2004, 736).

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04

    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

    Für die Anfechtung des negativen Eigentümerbeschlusses ist bei dieser Sachlage ohne weiteres ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).

    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist im Beschlussanfechtungsverfahren deshalb regelmäßig nicht zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03, WuM 2004, 736 nur Leitsatz).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Es kann insbesondere auch nicht deshalb verneint werden, weil der Antragsteller mit dem Antrag auf Ungültigerklärung nicht zugleich einen (positiven) Verpflichtungsantrag verbunden hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 49/04

    Entfernung eines Grillplatzes als bauliche Veränderung - Entfernungsanspruch

    b) Soweit es der Antragstellerin um die gänzliche Beseitigung der Anlage geht, ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der in der Eigentümerversammlung gefasste Negativbeschluss anfechtbar ist und der Antrag auf Ungültigerklärung nicht am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert (vgl. BGHZ 148, 335; 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Die Bestandskraft des Eigentümerbeschlusses steht einem Verpflichtungsantrag entgegen, durch den die abgelehnte Maßnahme herbeigeführt werden soll (Beschluss des Senats vom 17.9.2003 - 2Z BR 170/03 und Beschluss vom 26.9.2003 - 2Z BR 25/03; Deckert ZMR 2003, 153/158).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 231/03

    Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Sondereigentümers für

    a) Zu Recht hat das Landgericht die Anfechtbarkeit des Negativbeschlusses bejaht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.9.2003, Az.: 2Z BR 25/03; Beschluss vom 27.11.2003, Az.: 2Z BR 183/03).
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